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Gebühren

Gebührenordnung

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  1. Gebührenordnung OL/OSGebührenordnung OL/OS 129 downloads (Download) | Größe: 62.55 KB | Hinzugefügt: Aug. 20, 2025 | Zuletzt geändert: Jan. 20, 2026 | Hochgeladen von: pixel-kraft

Besitzwechsel im Equidenpass

Wie beantrage ich einen Besitzwechsel?

 

Der Besitzwechsel kann über den Oldenburger Account oder durch Zusendung des Besitzwechselformulars erfolgen. Eine Zusendung des Equidenpasses ist nicht notwendig.

Wie teuer ist die Eintragung?


Die Besitzwechselgebühr beträgt: 25,00 Euro 

Wie bezahle ich den Besitzwechsel?


Sie erhalten von uns eine Rechnung. 

Zweitschrift

Wie teuer ist die Ausstellung einer Zweitschrift?


Die Ausstellung einer Zweitschrift des Equidenpasses bzw. der Eigentumsurkunde ist mit einer Gebühr in Höhe von 125,00 Euro verbunden. (zzgl. Versandkosten)

Wer muss die Eidesstattliche Erklärung unterschreiben?


Die eidesstattliche Erklärung kann nur die Person abgeben, die auch selbst das Original des betreffenden Dokumentes (Eigentumsurkunde oder Equidenpass) verloren hat. Sie muss von einem/einer RechtsanwaltIn oder NotarIn unterzeichnet und beglaubigt sein. 

Was muss ich dem Verband zusenden?


Bitte senden Sie eine notariell oder von einem/einer AnwaltIn beglaubigte Eidesstattliche Erklärung an unseren Verband (Grafenhorststr. 5, 49377 Vechta), die folgende Informationen beinhaltet:

  1. Sie sollten angeben, dass Sie den Originalpass bzw. die Eigentumsurkunde des Pferdes verloren haben und daher eine Zweitschrift beantragen möchten 
  2. Weiterhin muss angegeben werden, dass die Original-Papiere unverzüglich an den Oldenburger Verband ausgehändigt werden, sollten sie wieder gefunden werden 
  3. Lebensnummer Ihres Pferdes (z.B. DE 433330000011)
  4. Angabe der Tierhalternummer (Tierseuchenkasse)
  5. Abstammung (Vater/Mutter/Muttervater) 
  6. Geschlecht 
  7. evtl. ZüchterIn
  8. Farbe und Abzeichen (evtl. Foto)
  9. ein gezeichnetes Diagramm des Pferdes bei Passverlust durch den/die TierarztIn inkl. Auslesung der Chip-Nummer, bestätigt durch einen/eine TierarztIn
  10. Wenn kein vom Zuchtverband gesetzter Chip vorhanden ist:
    - ca. 50 Mähnenhaare mit Wurzeln des Pferdes (bitte nicht schneiden)
 

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Fohlen

So lasse ich mein Fohlen registrieren

Was muss ich als erstes machen?


Sobald Sie Ihre Stute haben decken lassen, weisen Sie bitte die/den entsprechende/n HengsthalterIn bzw. TierarztIn an, die Bedeckung dem Verband zu melden.

 

Was mache ich, wenn das Fohlen geboren ist?


Bitte melden Sie die Geburt ihres Fohlens dem Verband. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bitte tragen Sie den gewünschten Registrierungstermin ein. Eine Auflistung der angebotenen Termine finden Sie unter der Rubrik Termine auf unserer Homepage und in der Verbandszeitschrift Oldenburger International.
Sollten Sie einen Hoftermin wünschen, geben Sie unbedingt den Standort des Fohlens sowie die Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort an.

Wie geht es nun weiter mit der Registrierung meines Fohlens?

 

  • Ihr Fohlen wird im offiziellen Registrierungskatalog des von Ihnen gewünschten Registrierungstermins geführt. Diesen können Sie im Internet auf unserer Homepage einsehen. 
  • Wenn Sie einen Hoftermin beantragt haben, wird sich unsere Registrierungsbeauftragte Person mit Ihnen in Verbindung setzen. 
  • Sollte Ihr Fohlen nicht in Deutschland stehen, melden wir uns bei Ihnen, sobald eine entsprechende Tour in Ihr Land geplant ist.

Was ist ein Equidenpass und wann bekomme ich den Pass für mein Fohlen ausgestellt?

 

  • Der Equidenpass (EQP) ist eine Urkunde über die Abstammung und die erbrachten Zuchtleistungen eines Pferdes. Er ist Eigentum des Zuchtverbandes und gehört immer zum Pferd. Bei einem Besitzwechsel ist der EQP dem/der neuen BesitzerIn zu übergeben. Beim Tod des Pferdes ist der EQP an den Zuchtverband zurückzugeben.
  • Sobald uns das Ergebnis der DNA-Analyse (nach ca. sechs bis acht Wochen) bei uns als unbestritten vorliegt, erhalten Sie den Pass und die Eigentumsurkunde für Ihr Fohlen per Post zugesendet.
  • Der EQP wird grundsätzlich nur an den/die registrierten StutenbesitzerIn verschickt.

Was kostet die Registrierung?


Bitte prüfen Sie in unserer Gebührenordnung auf unserer Homepage (FAQ/Verband/Gebühren), welche Kosten für die Registrierung Ihres Fohlens zutreffen.

Was passiert auf einem Registrierungstermin und wie muss ich mein Fohlen vorstellen?

 

  • Das Fohlen erhält einen Mikrochip.
  • Einige Haare des Fohlens werden zur DNA-Analyse aus dem Schweif oder der Mähne entfernt.
  • Ist noch kein DNA-Ergebnis der Mutter vorhanden, so müssen auch einige Haare aus der Mähne der Stute entfernt werden.
  • Abzeichen des Fohlens werden erfasst, das Diagramm wird überprüft bzw. erstellt.
  • Zur Prämierung wird das Fohlen im Schritt und im Trab freilaufend mit der Stute an der Hand vorgestellt.
  • Fohlen und Stute sollten eingeflochten sein.
  • Die Stute sollte getrenst sein.

Wie stelle ich mein Fohlen vor?

 

  • Eingeflochten
  • Während das Fohlen aufgenommen und gechippt wird, muss es ein Halfter tragen. Für einen Prämierungstermin muss das Fohlen der Bewertungskommission freilaufend ohne Halfter vorgestellt werden.

Auf einem Hoftermin müssen Sie Fohlen und Stute nicht einflechten.

Wann erhält mein Fohlen eine Prämie?


Fohlen, die auf einem Registrierungstermin die Oldenburger Fohlenprämie erhalten, entsprechen dem Oldenburger Zuchtziel hinsichtlich Typ, Fundament und Bewegungsablauf.

Wann bekommt mein Fohlen den Titel Elite-Fohlen?


Fohlen, die in ihrer Gesamtqualität noch höher anzusiedeln sind als prämierte Fohlen, werden als Elite-Fohlen ausgezeichnet. Elite-Fohlen erfüllen die Anforderungen an die zu erwartende Eignung als Oldenburger Zucht- und Sportpferd in besonderem Maße. Darüber hinaus überzeugen sie durch ihre Typausprägung, einen sehr harmonischen Körperbau, die Korrektheit im Fundament und ein weit überdurchschnittliches Bewegungspotential. Zusätzlich zeichnen sich Elite-Fohlen durch ein in Zucht und Sport bewährtes Pedigree aus.

 

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Stuten

Stutbucheintragung & Deckschein

Wie stelle ich meine Stute vor?

 

  • Mit Trense
  • Eingeflochten
  • Ohne Gamaschen/Bandagen


Auf einem Hoftermin müssen Sie die Stute nicht einflechten.

Was muss meine Stute für die Eintragung machen?


Sie wird im Trab und im Schritt an der Hand vorgestellt.
Bewertet werden außerdem Typ, Qualität des Köperbaus, Korrektheit und der Gesamteindruck. 

Was muss ich unbedingt beachten?


Der Pass/Abstammungsnachweis der Stute muss unbedingt vorgelegt werden

Wie erhalte ich die Einzeldeckgenehmigung?


Bitte beantragen Sie eine Einzeldeckgenehmigung schriftlich und teilen uns mit, welchen Hengst Sie für Ihre Stute einsetzen möchten.

Wir prüfen, ob die Einzeldeckgenehmigung erteilt werden kann. Unerlässlich für eine Einzeldeckgenehmigung ist, dass sämtliche Informationen über die Körung sowie die Anerkennung über die Hengstleistungsprüfung bzw. entsprechende Sporterfolge eines Hengstes, verfügbar sind. Sie erhalten in Kürze Antwort von uns ob die Einzeldeckgenehmigung erteilt werden kann.

Zum Hengstverteilungsplan

Was kostet die Stutbuchaufnahme?


Die Stutbuchaufnahme kostet 40 Euro. 


Auf welchen Veranstaltungen kann ich meine Stute eintragen lassen?

 

  • Fohlenregistrierungstermine
  • Servicetage am Oldenburger Pferde Zentrum Vechta
  • Stutenleistungsprüfungen
  • Termine und Infos finden Sie in unserem Verbandsmagazin Pferdeforum.
  • Hoftermine

Was kostet eine Einzeldeckgenehmigung und wann werden die Kosten dafür fällig?


Die Kosten werden bei Fohlenregistrierung fällig. Inklusive Abstammungsüberprüfung (DNA-Analyse) kostet die Fohlenregistrierung mit Einzeldeckgenehmigung 230 Euro.