Dieser Beschluss markiert einen wichtigen Schritt in der Anpassung unserer Gebührenstruktur, um die Servicequalität für unsere Mitglieder weiterhin auf einem hohen Niveau zu gewährleisten wie auch insbesondere die
- Kompensation gestiegener Betriebskosten: Die allseitigen Kostenerhöhungen unserer Dienstleister (z.B. Energie, Versicherung, Beiträge, etc.) müssen aufgefangen werden.
- Servicequalität: Wir wollen weiterhin bestmöglichen Service anbieten und weiter ausbauen, um für alle Mitglieder die gewohnte Qualität und Zuverlässigkeit anbieten zu können.
- Digitalisierung: Wir investieren in die Digitalisierung unserer Prozesse. Dies wird zu einfacheren Abläufen, mehr Transparenz und schnellerem Zugang zu unseren Angeboten führen. Dank der Digitalisierung und der verbesserten Prozesse können wir in der Zukunft eine höhere Geschwindigkeit und Flexibilität bieten – für eine noch bessere Kundenerfahrung.
Die Änderung der Gebühren sieht folgendermaßen aus:
- Aufnahmegebühr entfällt: Für neue Mitglieder wird keine Aufnahmegebühr mehr erhoben. Dies senkt die Einstiegsschwelle und macht die Mitgliedschaft attraktiver.
- Erhöhung des Mitgliedsbeitrags: Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für alle Mitglieder von 80 Euro auf 110 Euro erhöht. Aufgrund der hohen Serviceleistung, die wir unseren Mitgliedern auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten anbieten möchten – beispielhaft seien hier der freie Zugang zu den populären und exklusiv für unsere Züchter verfügbaren Vererbungsprofile oder aber das einzigartige Anpaarungsprogramm genannt – müssen wir eine Anpassung des Jahresmitgliedsbeitrages vornehmen.
- Reduzierung der Gebühr für Einzeldeckgenehmigung: Die Gebühr für eine Einzeldeckgenehmigung wird von 110 Euro auf 90 Euro gesenkt. Mit der Reduzierung dieser Gebühr möchten wir unseren Züchtern entgegenkommen, die immer wieder auf der Suche nach neuen, international erfolgreichen Hengsten aus dem In- und Ausland sind.
- Stutenumlage angepasst: Künftig wird die Stutenumlage von 30 Euro auf 40 Euro erhöht. Die gestiegenen Kosten für die Datenbearbeitung /-speicherung und Sicherung machen eine Erhöhung in diesem Bereich unumgänglich.
- Einheitliche Gebühr für den Abstammungsnachweis (Equidenpass) auf Prämierungs- und Hofterminen: Künftig wird sowohl auf Prämierungs- als auch Hofterminen eine einheitliche Gebühr von 140 Euro für den Abstammungsnachweis erhoben. Der Preis für den Abstammungsnachweis enthält alle relevanten Kosten inklusive Equidenpass, Microchip, Einpflegen in die HIT-Datenbank sowie die Abstammungsüberprüfung. Die Prämierungsgebühr auf offiziellen Terminen entfällt.
- Anpassung der Hoftermingebühr: Wir sind gezwungen, den Preis für einen Hoftermin um 20 Euro auf 140 Euro zu erhöhen, da mit den Kosten eines Hoftermines zur Fohlenregistrierung eine deutliche Erhöhung der Betriebskosten einhergeht.
Wie in allen anderen Bereichen auch ist die Anpassung der Gebühren beim Oldenburger Verband unumgänglich. Er ist damit in der Lage, auch zukünftig die Serviceleistung weiter zu steigern, die Digitalisierung voranzutreiben und zukunftsfähige Innovationen weiter zu entwickeln.
Trotz der Erhöhung bleiben unsere Gebühren auf vergleichbarem Niveau anderer Verbände und Organisationen. Die ab dem 1.1.2025 gültige Gebührenordnung finden Sie im Dezember dieses Jahres auf unserer Homepage.
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