Auswahltermin: 19. Januar 2017
Zugelassen sind dreijährige Hengste, die noch nicht gekört sind. Vierjährige, noch nicht gekörte Hengste, sollten nach Möglichkeit bereits einen 14 bzw. 50 Tage-Test absolviert haben. Bei der Vorauswahl werden die Hengste an der Longe, beim Freispringen und auf dem Pflaster präsentiert. Die Zulassung zur Körung erfolgt auf dem abschließenden Schrittring.
Der Anmeldeschluss für die Vorauswahl ist am 2. Januar 2017.
Das Anmeldeformular für die Vorauswahl zur Sattelkörung finden Sie hier.
EN