Junghengste, die zur Anerkennung noch ihre entsprechenden Leistungsnachweise erbringen müssen, werden erst nach Absolvierung ihrer Hengstleistungsprüfung anerkannt und in den diesjährigen Hengstverteilungsplan aufgenommen, sofern hierfür von der Hengsthaltung ein Antrag gestellt wurde.
Veränderungen zum Hengstverteilungsplan werden in der Online-Version kurzfristig aktualisiert.
Die Druckversion des Hengstverteilungsplanes erhalten Sie als Beilage in der April-Ausgabe im OLDENBURGERinternational oder hier als PDF.
Oldenburger Pferdezuchtverband e.V.
Grafenhorststraße 5
D-49377 Vechta
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Mo–Do: 8:00–16:30
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Tel.: +49 4441 9355-0
Fax: +49 4441 9355-99
E-Mail: info@oldenburger-pferde.com
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