Zugelassen zur Vorauswahl sind drei- und vierjährige Hengste, auch aus anderen Verbänden. Vierjährige, noch nicht gekörte Hengste, sollten nach Möglichkeit bereits einen 14 bzw. 50 Tage-Test absolviert haben. Bei der Vorauswahl werden die Hengste an der Longe, beim Freispringen und auf dem Pflaster präsentiert. Die Zulassung zur Körung erfolgt auf dem abschließenden Schrittring.
Den Ablauf der Vorauswahl am 18. Januar sowie den Katalog der zur Vorauswahl angemeldeten Hengste finden Sie hier.
Informationen:
Dr. André Hahn: +49(0)4441-935595 bzw. hahn.andre@oldenburger-pferde.com
Foto: LL-Foto
EN

E-Mail