Junghengste, die zur Anerkennung noch ihre entsprechenden Leistungsnachweise erbringen müssen, werden erst nach Absolvierung ihrer Hengstleistungsprüfung anerkannt und in den diesjährigen Hengstverteilungsplan aufgenommen, sofern hierfür von der Hengsthaltung ein Antrag gestellt wurde.
Veränderungen und Ergänzungen zum Hengstverteilungsplan werden in der Online-Version kurzfristig aktualisiert.
Oldenburger Pferdezuchtverband e.V.
Grafenhorststraße 5
D-49377 Vechta
Öffnungszeiten:
Mo–Do: 8:00–16:30
Fr: 8:00–13:00
Tel.: +49 4441 9355-0
Fax: +49 4441 9355-99
E-Mail: info@oldenburger-pferde.com
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