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154 I 87. VHA ’17

A

uktionsbedingungen

R

eitpferde

A) Kommissionsgeschäft

Die Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH,

Grafenhorststraße 5, 49377 Vechta ist Veranstalter

der Auktion und verkauft unter der Leitung des

Auktionators die im Katalog aufgeführten Pferde

in eigenem Namen und für Rechnung der Ausstel-

ler (Kommissionsgeschäft).

Erfüllungsort und Gerichtsstand: 49377 Vechta

B) Versteigerung

1) Die Auktion findet im Wege einer öffentlichen

Versteigerung durch einen öffentlich bestellten

und vereidigten Versteigerer statt. Eintrittskarten

sind für jeden käuflich zu erwerben. Die Pferde

werden als gebrauchte Sachen im Sinne des Ge-

setzes verkauft. Die Vorschriften des Verbrauchs-

güterkaufs (§ 474 ff BGB) finden keine Anwen-

dung. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es

werden nur Mehrgebote von mindestens 300,00

Euro angenommen.

2) Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages

entstehen, kann das Angebot wieder aufgenom-

men und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von

Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlags hat

spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letz-

ten Pferdes der Auktion zu erfolgen. Zweifel über

die Gültigkeit des Zuschlags können nur Bieter

des entsprechenden Pferdes, der Auktionator

oder der Veranstalter anmelden. Im Streitfall ent-

scheidet eine Kommission, bestehend aus dem

Geschäftsführer und einem Vorstandsmitglied der

Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH sowie

dem Auktionator. Die Entscheidung über die Auf-

hebung des Zuschlags bedarf der Einstimmigkeit

3) Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht

oder gibt er während der Auktion zu erkennen,

dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd

nach Ermessen der Kommission nochmals verstei-

gert werden.

Der erste Käufer haftet der Oldenburger Pfer-

de-Vermarktungs GmbH und dem Aussteller des

Pferdes für einen etwaigen Mindererlös.

C) Abrechnung und Bezahlung

Die Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH er-

hebt für seine Tätigkeit als Kommissionär eine

Kommissionsgebühr, die sich nach dem Zu-

schlagspreis richtet sowie Kosten und Steuern.

Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig, und

zwar im Auktionsbüro in bar, durch bankbestätig-

ten Scheck oder Kreditkarte. Kosten und Zinsen,

die durch die Einlösung des Schecks oder Ver-

wendung der Kreditkarte entstehen, trägt der Käu-

fer. Der Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH

bleibt es vorbehalten, mit den Käufern andere Re-

gelungen zu treffen, die die Zahlung des Kaufprei-

ses sicherstellen.

Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:

Zuschlagspreis

+ 6 % Kommissionsgebühr

= Zwischensumme

+ 1,44 Versicherung

(inklusive 19 % Versicherungssteuer)

= Nettobetrag

+ Umsatzsteuer gem. § 12 (Abs. 1) UstG (19 %)

= Abrechnungsbetrag

Die Pferde sind vom Kommissionär versichert (nä-

heres siehe Textteil Versicherungsservice). Der

jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit Zuschlag

als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der

Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsab-

rechnung.

Die Aussteller behalten sich das Eigentum an dem

Pferd gem. § 449 BGB bis zur vollständigen Zah-

lung des Kaufpreises vor. Die Oldenburger Pfer-

de-Vermarktungs GmbH ist berechtigt, die Zah-

lung in Empfang zu nehmen und ggf. den Käufer

auf Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenleistun-

gen zu verklagen.

D) Beschaffenheit der Pferde

1) Die Beschaffenheit der Pferde wird in dem Auk-

tionskatalog mit Angaben nach Alter, Farbe, Ab-

stammung mit drei Generationen, Geschlecht dar-

gestellt. Die Größenangaben sind Zirkawerte. Eine

Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich.

2) Die Kurzkommentare sind Ersteindrücke des

Pferdes bei Drucklegung des Katalogs bezüglich

ihrer mutmaßlichen Begabung für Dressur, Sprin-

gen oder Vielseitigkeit.

Die Kommentare sind keine Beschaffenheitsver-

einbarung.

3) Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen

und wesentliche Änderungen der Katalogbe-

schreibungen des Pferdes sind in den Protokol-

len aufgeführt oder werden durch den Auktiona-

tor vor der Versteigerung bekannt gegeben.

E) Haftung der Oldenburger Pferde-Vermarktungs

GmbH

Jegliche Ansprüche aus Mängeln sind an die

Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH zu rich-

ten, die als Kommissionär die Ansprüche für den

Aussteller (Kommittenten) regelt. Die Oldenbur-

ger Pferde-Vermarktungs GmbH übernimmt die

Sachmängelhaftung für die vorstehend unter D1)

angegebenen Beschaffenheitsmerkmale nach

den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Ein-

schränkungen:

1) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausge-

schlossen.

2) Der Anspruch auf Minderung wird ausge-

schlossen.

3) Rücktritt vom Vertrag

Bei erheblichen Abweichungen von der vertrag-

lich vereinbarten Beschaffenheit zum Zeitpunkt

des Gefahrübergangs haftet die Oldenburger

Pferde-Vermarktungs GmbH auf Rücknahme des

Pferdes und Rückzahlung des Kaufpreises.

4) Anspruch auf Schadensersatz: Dieser An-

spruch ist begrenzt auf Transportkosten vom

Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutsch-

lands, übliche Stall- und Futterkosten, die Kosten

der

ersten

tierärztlichen

Untersuchung,

Schmiedekosten und etwa notwendige Kosten

für die tierärztliche Versorgung. Für weitere Kos-

ten und Aufwendungen, Ersatzbeschaffung

sowie etwaige Vermögensschäden und insbe-

sondere Trainings-/Berittkosten, wird nicht ge-

haftet.

5) Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung ver-

jähren bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB

innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang.

Bei Verkäufen an Käufer, die nicht Verbraucher

im Sinne des Gesetzes sind, verjähren sämtliche

Ansprüche auf Sachmängelhaftung nach 3 Mo-

naten ab Gefahrübergang.

6) Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH und

Aussteller haften ausschließlich für die verein-

barten Beschaffenheitsmerkmale. Außerhalb der

vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften

Oldenburger Pferde-Vermarktungs GmbH und

Aussteller nicht. Insoweit werden die Pferde ver-

kauft wie am Auktionstag besichtigt. Die Olden-

burger Pferde-Vermarktungs GmbH haftet insbe-

sondere nicht für die Richtigkeit der

Befunderhebung und Diagnosen der Tierärzte,

die die Pferde vor der Auktion untersucht haben.

F) Kein Haftungsausschluss

Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer

sind nicht ausgeschlossen, auch gelten nicht die

verkürzten sondern die gesetzlichen Verjäh-

rungsfristen, wenn die Haftung beruht auf

schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Ge-

sundheit; Mängeln, deren Vorhandensein der

Verkäufer arglistig verschwiegen oder deren Ab-

wesenheit er garantiert hat; bei vorsätzlicher

oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

G) Gesundheitsstatus

-keine zugesagte Beschaffenheit-

Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor der

Anlieferung zur Auktion klinisch und röntgenolo-

gisch untersucht. Von jedem Pferd werden 12

Röntgenaufnahmen gefertigt (vorne und hinten

Zehe seitlich, vorne Spezialaufnahmen nach Ox-

spring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen, ca. 45

° und 315 °, Kniegelenke seitlich.) Über diese vor-

genommene klinische und röntgenologische Un-

tersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungs-

protokolldurchdenTierarztDr.HolgerSteinmann,

49439 Mühlen, Tel. Nr. 05492/1394, Handy:

0171/6040441 erstellt worden.

Die Bewertung der Röntgenaufnahmen erfolgt

gemeinsam und eigenverantwortlich durch die

Tierärzte Dr. Holger Steinmann und Dr. Uwe

Stadtbäumer, Telgte, Tel. Nr. 0170/2287390. Das

Protokoll der Ankaufuntersuchung, der Röntgen-

befunde und die Bewertung der Röntgenaufnah-

men steht allen Kaufinteressenten, deren

Bevollmächtigten und Tierärzten zur eigenverant-

wortlichen Auswertung und Überprüfung vor der

Auktion zur Verfügung und liegt im Auktionsbüro

aus. Die Untersuchungen der Tierärzte, deren

Befunderhebungen und Bewertungen sind ei-

genständige Leistungen der Tierärzte. Sie sind

nicht Beschaffenheitsmerkmale oder Vertragszu-

sage der Oldenburger Pferde-Vermarktungs

GmbH oder des Ausstellers sondern unverbindli-

che Information für interessierte Käufer. Die Käu-

fer sind aufgefordert, sich von den beiden ge-

nannten Tierärzten deren Feststellungen zu den

einzelnen Pferden erläutern zu lassen. Scha-

densersatzansprüche, die der Verkäufer/Ausstel-

ler des Pferdes nach den Grundsätzen über die

Schadensliquidation im Drittinteresse aus Verträ-

gen mit den Tierärzten hat, werden an den Käufer

abgetreten.

H) Abnahme und Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Besitzübergabe auf den

Käufer über. Das gilt auch, wenn der Aussteller

zunächst Vorbehaltseigentümer bleibt. Die Aus-

händigung durch den Aussteller an den Käufer

vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt auf Ri-

siko des Ausstellers.

I) Unwirksamkeit einer Bestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder

Teile von Bestimmungen soll die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berühren. Im Falle

der Unwirksamkeit wird die unzulässige oder un-

wirksame Bestimmung durch die dem Vertrags-

zweck am nächsten kommende Bestimmung er-

setzt.

J) Vorrang der deutschen Fassung

Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher

und in englischer Fassung. Für den Fall von Wi-

dersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei

Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für

die Auslegung der englischen Fassung in erster

Linie heranzuziehen und maßgebend.

Stand: Februar 2017/R

Versicherungsservice

Ab Zuschlag besteht für alle, auf dieser Auktion

gekauften Pferde Versicherungsschutz bei der:

Vereinigte Tierversicherungs

Gesellschaft a.G. (VTV)

Niedersachsenring 13

D-30163 Hannover

Tel. +49 (0) 5 11 - 67 08 245

Fax +49 (0) 5 11 - 67 08 77245

Für 1,44 % (incl. Versicherungssteuer) vom Zu-

schlagspreis erstreckt sich der Versicherungs-

schutz auf einen Zeitraum von 8 Wochen nach

der Versteigerung mit folgenden Leistungen:

• 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung

infolge Krankheit oder Unfall

• 80 % Entschädigung bei dauernder Un-

brauchbarkeit infolge Krankheit oder Unfall

Mitversichert ist jeder Transport innerhalb des

Versicherungszeitraumes (Land-, Luft- oder

Seetransport) bis zum ersten Käuferstall. Als

Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis

maximal Euro 100.000,- zzgl. Kosten und MwSt.

Vertragsgrundlage sind die AVP TLP 01/2008.

Eine Anschlussversicherung kann auf eigene

Kosten im Auktionsbüro oder innerhalb des

versicherten Zeitraumes bei o. g. Versiche-

rungsgesellschaft beantragt werden. Eine neue

röntgenologische Untersuchung ist nicht erfor-

derlich. Wartezeiten entfallen.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die

VTV Generalvertretung Heiko Meinen

Deichweg 26, D-26689 Apen

Tel. +49 (0) 44 89 - 94 04 90

Fax +49 (0) 44 89 - 94 04 91

Herr Meinen ist während der Auktion telefo-

nisch unter

+49 (0)1 72 - 5 49 16 10

erreichbar.